.Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragsparteien, Anwendbarkeit und Änderung der AGB

1.1 W1A GmbH («W1A») ist Anbieterin der auf www.W1A.ch beschriebenen

Produkte und schliesst mit dem Kunden einen Vertrag für ein oder mehrere Produkte ab («Vertrag»). Der Kunde und W1A sind je eine «Partei» und zusammen die «Parteien» dieses Vertrags.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Bestandteil des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags. Für Produkte, welche auf einem Eintrag des Kunden in den W1A-Plattformen bzw. Verzeichnissen basieren, gelten ergänzend die Eintragsbestimmungen.

Der Kunde kann die jeweils aktuellen Fassungen der AGB und der Eintragsbestimmungen unter www.W1A.ch einsehen oder bei W1A ein Exemplar bestellen. Der Kunde bestätigt mit jeder Nutzung eines Produkts, dem Bezug von Leistungen und der Bezahlung jeder Rechnung, die jeweils aktuellen Fassungen der AGB und der Eintragsbestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, auch wenn der Kunde darauf verweist (z.B. in Auftragsbestätigungen).

1.4 Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt die folgende absteigende Rangfolge: (i) Vertrag, (ii) AGB, (iii) Eintragsbestimmungen, (iv) Produktbeschreibungen.

1.5 W1A ist berechtigt, die AGB und die Eintragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus in geeigneter Weise bekanntgegeben (z.B. in einem Informationsschreiben, per E-Mail, auf der Rechnung oder im Kundencenter von W1A). Führen die Änderungen für den Kunden zu weiteren wesentlichen Pflichten oder zur Einschränkung

von Rechten, ist der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderungen berechtigt, den Vertrag auf diesen Zeitpunkt vorzeitig zu kündigen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Änderungen als akzeptiert.

2 Definitionen

  • «Aufschaltdatum»: das Datum, an welchem ein Produkt aufgeschaltet, aktiviert bzw. publiziert wird.
  • «Dokumentation»: Produktbeschreibungen bzw. -broschüren und andere Informationsunterlagen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit von W1A, in elektronischer, physischer oder anderer Form.
  • «Inhalte»: sämtliche im Rahmen des jeweiligen Produkts publizierten Informationen und Daten, die sich auf die geschäftliche Tätigkeit sowie Angebote eines Kunden beziehen und deren Bewerbung ermöglichen, z.B. Standort-Informationen des Kunden (z.B. Name des Unternehmens, Adresse,

Kontaktdaten, Öffnungszeiten), Fotografien, Bilder, Texte, Grafiken, Logos, Tonaufnahmen, Videos, Werbeinhalte sowie andere Daten (z.B. Attribute, Suchbegriffe, Keywords). Inhalte können vom

Kunden, von W1A oder von Dritten stammen (inklusive Verlinkung mit oder Einbindung von Inhalten Dritter, z.B. via Links oder iFrames).

  • «Leistungen»: die gemäss Vertrag und den jeweils aktuellen Produktbeschreibungen auf www.W1A.ch von den Produkten umfassten Leistungen bzw. Leistungsmerkmale.
  • «W1A-Plattformen»: Online-Plattformen, welche von W1A betrieben und / oder zur

Verfügung gestellt werden sowie die unter www.anbieter-vergleich.ch gelisteten Vergleichsplattformen).

  • «Plattformen»: die W1A-Plattformen und die Publisher-Plattformen.
  • «Produkt»: ein Produkt gemäss dem jeweils aktuellen Produktportfolio von W1A auf

www.W1A.ch.

  • «Produktlaufzeit, Laufzeit»: der Zeitraum ab Aufschaltdatum, während dem der Kunde ein Produkt nutzen kann.
  • «Produktportfolio»: sämtliche von W1A in einem bestimmten Zeitpunkt angebotenen Produkte.
  • «Publikation»: Print- und / oder Online-Publikation von Inhalten auf Plattformen, in Verzeichnissen und auf Webseiten.
  • «Publisher»: der Betreiber einer Publisher-Plattform oder eines anderen Internetdienstes (z.B. Instant-Messaging-Dienste).
  • «Publisher-Plattformen»: Online-Plattformen oder andere Internetdienste, welche von Publishern betrieben und / oder zur Verfügung gestellt werden, z.B. Suchmaschinen, Firmenportale, Online-Branchenverzeichnisse, digitale Karten, Navigationssysteme, Marktplätze, Buchungs-, Vergleichs- und Social Media Plattformen.
  • «Publisher-Richtlinien»: die Bestimmungen, Vorschriften und Vorgaben von Publishern in den jeweils aktuellen Fassungen (z.B. Werberichtlinien, Publikationsvorschriften, Produkt- und Leistungsbeschreibungen,

Nutzungsbedingungen, allgemeine Geschäftsbedingungen).

  • «Support-Partner»: verbundene Unternehmen und andere Dritte, die von W1A für die Erbringung der Leistungen beigezogen werden.
  • «Vertragsende»: das Datum, an dem für ein Produkt die Laufzeit abläuft oder eine Kündigung wirksam wird.

3 Vertragsabschluss, Produktlaufzeit, Kündigung, Daten bei Vertragsende

3.1 Der Vertrag tritt mit der Zustimmung des Kunden zu einer von W1A vorgelegten Offerte bzw. einem Vertrag in Kraft. Die Zustimmung des Kunden kann je nach Produkt z.B. per Telefon oder E-Mail, Unterzeichnung von Offerte bzw. Vertrag auf dem Bildschirm des Verkaufsgeräts von W1A, Unterzeichnung eines Papiervertrags, Online-Bestellung oder konkludentes Verhalten erteilt werden (z.B. Bezahlung der Rechnung, Nutzung des Produkts, Bezug von Leistungen). Aufschaltdatum,

Produktlaufzeit und Kündigungsfristen können im Vertrag je Produkt unterschiedlich

geregelt sein.

3.2 W1A ist berechtigt, nach Prüfung der Vertragsangaben des Kunden innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Fehlt eine vertragliche Regelung, (i) beginnt die Produktlaufzeit am Aufschaltdatum und bei Folgeverträgen

mit Ablauf der ursprünglichen Produktlaufzeit und (ii) beträgt die Produktlaufzeit ein Jahr, welche sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern das Produkt weder vom Kunden noch von W1A mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der

Produktlaufzeit gekündigt wird.

Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag gestützt auf Art. 377 OR ist

ausgeschlossen.

3.4 W1A kann ein Produkt bzw. einen Vertrag zudem jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. bei nicht fristgerechter Bezahlung der Vergütung oder anderen Vertragsverletzungen des Kunden. Für die Einstellung und Anpassung von Produkten gilt Ziffer 9.

3.5 Eine Kündigung des Kunden ist nur gültig, wenn sie per Post oder über das Kontaktformular von W1A (https://info.W1A.ch/kontakt) erfolgt. Die Kündigung von W1A kann per Post oder E-Mail (Ziffer 16.2) erfolgen.

3.6 Eine Kündigung befreit den Kunden nicht davon, die bis zum Vertragsende geschuldete Vergütung zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde W1A vor Vertragsende mitteilt, dass er auf Produkte bzw. Leistungen verzichten möchte.

3.7 Die Einstellung oder der Verkauf seines Geschäftsbetriebs durch den Kunden berechtigt diesen nicht zur vorzeitigen Kündigung von Produkten. Der Kunde schuldet in diesen Fällen die bis zum Vertragsende vereinbarte Vergütung, welche W1A dem Kunden sofort mittels Schlussrechnung fakturiert.

3.8 Die Leistungen von W1A enden bei Vertragsende. Für den kostenlosen Grundeintrag des Kunden in den W1A-Plattformen bzw. Verzeichnissen gelten die Eintragsbestimmungen fort.

3.9 Nach Vertragsende kann der Kunde nicht mehr auf das Produkt und die darin enthaltenen Inhalte und gegebenenfalls Endkundendaten gemäss Ziffer 15.5 zugreifen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte (soweit ihm diese gemäss Ziffer 10.3 zustehen) und Endkundendaten rechtzeitig vor Vertragsende über eine im Produkt gegebenenfalls vorhandene Exportfunktion zu exportieren oder auf andere Weise bei sich zu speichern und bei sich zur weiteren Verwendung aufzubewahren. Danach werden die Inhalte und Endkundendaten von W1A unter Vorbehalt von Ziffer 15.6.11 gelöscht. W1A trifft keine Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Export durch den Kunden.

4 Leistungen von W1A

4.1 W1A erbringt ihre Leistungen sorgfältig und wendet dabei allgemein anerkannte Standards an.

4.2 W1A ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Support-Partner beizuziehen.

4.3 Fixe Termine sind im Vertrag als solche zu bezeichnen. Bei allen anderen Fristen und Terminen handelt es sich um ungefähre Leistungsangaben, wobei W1A kommerziell vernünftige Anstrengungen unternimmt, um diese einzuhalten. W1A ist insbesondere berechtigt, das Aufschaltdatum und die Termine für Redaktionsschluss sowie Publikation anzupassen.

4.4 Erfüllungsort ist der Sitz von W1A bzw. der Support-Partner.

4.5 W1A ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten bzw. von diesem ins Produkt integrierten Inhalte oder die Berechtigung des Kunden an solchen Inhalten zu prüfen.

W1A kann vom Kunden jedoch einen Berechtigungsnachweis verlangen. Zudem kann W1A Inhalte jederzeit ohne Vorankündigung ablehnen, ändern oder löschen, falls diese gegen Ziffer 12 verstossen oder andere sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Der Kunde hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.

4.6 Wartungsarbeiten an Produkten und W1A-Plattformen führt W1A soweit möglich (i) ausserhalb der Geschäftszeiten (werktags, 09.00 – 16.00 Uhr) und (ii) unter vorgängiger Information des Kunden durch.

4.7 W1A kann für die vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen sein (z.B. Zurverfügungstellung bzw. Prüfung von Inhalten, Aktivierungshandlungen gemäss Ziffer 5.5 oder Abnahme eines Produkts). Die Pflichten des Kunden sind im Vertrag bzw. den Produktbeschreibungen hinterlegt oder werden dem Kunden auf andere geeignete

Weise bekanntgegeben (z.B. per E-Mail). Besteht ein Kundencenter, kann W1A den Kunden anweisen, seine Pflichten über das Kundencenter zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Pflichten fristgerecht, vollständig und korrekt zu erfüllen. Verletzt der Kunde seine Pflichten, trägt W1A keine Verantwortung dafür, dass sie ihre Leistungen nicht, unvollständig, nicht vertragsgemäss oder nicht fristgerecht erfüllen kann. In einem solchen Fall hat der Kunde W1A sämtlichen dadurch entstehenden Aufwand zu vergüten und hat keinen Anspruch auf Reduktion

oder Rückerstattung der Vergütung.

4.8 Verletzt der Kunde den Vertrag, ist W1A berechtigt, den Zugriff des Kunden auf Produkte sowie das Kundencenter zu sperren und ihre Leistungen einzustellen. Im Übrigen ist W1A berechtigt, Produkte und Leistungen aus Gründen der Sicherheit oder Funktionstüchtigkeit zu sperren bzw. einzustellen, bis die Gefährdung behoben ist. Der Kunde hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.

4.9 Bei einigen Produkten hat der Kunde die Möglichkeit, Drittdienste in ein Produkt einbinden oder Produkte mit solchen Drittdiensten verlinken zu lassen (z.B. Kartendienste, Zahlungssysteme oder auf Publisher-Plattformen publizierte Bewertungen des Kunden). Einige Produkte können zudem via App genutzt werden, wozu der Kunde die App aus einem von einem Dritten betriebenen App-Store

herunterladen muss. Der Kunde ist dabei selbst verpflichtet, entsprechende Verträge mit den Drittendiensten bzw. App-Store-Betreibern abzuschliessen. Es gelten die Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen der Drittdienste bzw. App-Store-Betreiber.

4.10 Bei einigen Produkten kann W1A dem Kunden Mustervorlagen (z.B. Datenschutzerklärungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen) zur Verfügung stellen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Mustervorlagen an sein Geschäftsmodell anzupassen und dabei das anwendbare Recht einzuhalten. W1A bietet keine Rechtsberatung an; eine Prüfung der vom Kunden angepassten Mustervorlagen durch W1A ist ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistung und Haftung von W1A im Zusammenhang mit den Mustervorlagen ist ausgeschlossen.

4.11 W1A kann dem Kunden anbieten, Hardware von ihr zu beziehen (z.B. Kauf oder Miete). Bei einem Kauf bleibt die Hardware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von W1A bzw. des Hardwarelieferanten.

5 Ergänzende Bestimmungen für Produkte mit Publikation von Inhalten auf Plattformen

5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass W1A die vom jeweiligen Produkt umfassten

Inhalte zusätzlich zu den vom jeweiligen Produkt umfassten W1A-Plattformen auch auf weiteren W1A-Plattformen publizieren darf.

5.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die vom jeweiligen Produkt umfassten Inhalte in der Regel automatisch an die vom jeweiligen Produkt umfassten Publisher übermittelt und auf deren Publisher-Plattformen publiziert werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass W1A gegenüber den Publishern keine Weisungsbefugnis hat und die Publikation der Inhalte auf den

Publisher-Plattformen nicht kontrollieren kann. Der Kunde nimmt entsprechend zur Kenntnis, dass (i) W1A bzw. die Support-Partner keine Verantwortung dafür übernehmen können, dass die Publisher die übermittelten Inhalte auf ihren Publisher-Plattformen publizieren bzw. dass die Publikation der Inhalte durch die Publisher vollständig, sofort oder korrekt geschieht, (ii) die Publisher Inhalte zum Zwecke der Einhaltung ihrer Publisher-Richtlinien jederzeit anders gestalten oder

platzieren, zurückweisen oder löschen können und (iii) die Publisher ihre Leistungen insbesondere zum Zwecke der Einhaltung ihrer Publisher-Richtlinien verweigern können. Es gelten die Publisher-Richtlinien und Datenschutzerklärungen der Publisher.

5.3 Der Kunde räumt W1A, den Support-Partnern und den Publishern sämtliche Rechte zur Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe und Publikation der Inhalte ein, welche diese zur Erfüllung der Leistungen benötigen. Darüber hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis und stimmt zu, dass W1A bzw. die Support-Partner den Publishern weitergehende Bearbeitungs- und Nutzungsrechte

gewähren müssen, namentlich ein weltweites, nicht ausschliessliches, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches, unentgeltliches Recht der Publisher, (i) die Inhalte zu kombinieren, zu ändern und / oder mit anderen Daten zu erweitern, (ii) die Inhalte Publisher-intern zu nutzen, (iii) die Inhalte in eine Publisher-Datenbank aufzunehmen, (iv) Produkte, die Inhalte enthalten, zu

verkaufen, zu vertreiben, zu verbreiten und zu bewerben, (v) von den Inhalten abgeleitete Werke zu erstellen, (vi) zur Nutzung der Inhalte durch die Kunden des Publishers. Sollte der Kunde oder W1A Inhalte auf den W1A-Plattformen löschen, hinzufügen oder ändern, hat dies keinen Einfluss auf die in der Vergangenheit an die Publisher übermittelten Inhalte. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass W1A bzw. die Support-Partner die Publisher über solche Änderungen informieren, jedoch nicht gewährleisten können und nicht verpflichtet sind, (i) die Änderung oder Löschung solcher Inhalte aus Produkten, Systemen oder Geräten unter der Kontrolle der Publisher, deren Kunden oder Dritten sicherzustellen, (ii) eine Nicht-Änderung oder Nicht-Nutzung solcher Inhalte durch die Publisher, deren Kunden oder Dritten sicherzustellen.

5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die gemäss dem jeweiligen Produkt auf den W1A-Plattformen und Publisher-Plattformen publizierten Inhalte öffentlich und für jedermann verfügbar gemacht werden und dass Dritte diese Inhalte weiterverbreiten können, ohne dass W1A oder die Publisher dies kontrollieren können. Auch nach der Löschung von Inhalten auf den W1A-Plattformen oder nach Vertragsende können solche Inhalte auf Publisher-Plattformen und anderen,

von Dritten kontrollierten Plattformen publiziert bleiben, worauf W1A keinen Einfluss hat. Der Kunde ist damit einverstanden.

5.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass einige Publisher-Plattformen die Eröffnung eines Benutzerkontos bzw. Profils, die Verknüpfung mit einem bestehenden Benutzerkonto bzw. Profil, die Gewährung von temporären Administratorenrechten zugunsten W1A oder andere Aktivierungshandlungen voraussetzen. Der Kunde ist damit einverstanden und erteilt W1A in solchen Fällen insbesondere die Berechtigung, für den Kunden ein Benutzerkonto / Profil beim Publisher

zu eröffnen oder eine Verknüpfung mit einem bestehenden Benutzerkonto / Profil des Kunden vorzunehmen. Bei Vertragsende überträgt W1A die Inhaberrechte an einem solchen Benutzerkonto / Profil auf den Kunden (sofern der Kunde nicht schon vorher die Übertragung verlangt hat), gibt sämtliche Administratorenrechte ab und hebt Verknüpfungen auf.

6 Ergänzende Bestimmungen für bestimmte Produkte

6.1 Tools

6.1.1 Bei einem «Tool» handelt es sich um ein Produkt, bei welchem W1A dem Kunden mittels Zugriff über das Internet ein Kundenmanagement-, Reservierungs- oder anderes System zur Nutzung für dessen eigene Geschäftszwecke überlässt. W1A erteilt dem Kunden für die Produktlaufzeit das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, das Tool unter Einhaltung des anwendbaren Rechts bestimmungsgemäss zu nutzen. Davon umfasst ist auch das Recht des Kunden, je nach Tool vorhandene Call-to-Action Buttons (z.B. Buchungsbutton) in

seine Webseite zu integrieren. Ist gemäss Produktbeschreibung die Integration von Call-to-Action Buttons in bestimmte Publisher-Plattformen möglich, gelten dafür die Publisher-Richtlinien und Datenschutzerklärungen dieser Publisher. Das Nutzungsrecht des Tools ist beschränkt auf den Kunden einschliesslich dessen unselbständigen Niederlassungen und Betriebsstätten. Eine Nutzungsüberlassung

oder Bereitstellung des Tools an Dritte (einschliesslich verbundener Unternehmen

des Kunden) ist dem Kunden untersagt.

6.1.2 Für die zur Nutzung des Tools notwendige Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Mangels abweichender Regelung in der Produktbeschreibung ist der Kunde für die Einrichtung des Tools (z.B. individuelle Einstellungen, Eingabe von Daten) und die Integration von Call-to-Action

Buttons verantwortlich. Dasselbe gilt für die Integration seiner Allgemeinen Geschäfts- bzw. Buchungsbedingungen und Datenschutzerklärung ins Tool.

6.1.3 Der Kunde ist für die Verwaltung, Pflege und Sicherung seiner Inhalte und Daten (inkl. Endkundendaten gemäss Ziffer 15.5) im Tool verantwortlich. Es obliegt dem Kunden, regelmässig Sicherheitsexporte bzw. Sicherungskopien seiner Inhalte und Daten zu machen.

6.1.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Vorgaben betreffend ordnungsgemässe Buchführung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen einzuhalten.

6.1.5 Der Kunde darf die dem Tool zugrunde liegende Software nicht (i) zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode ermitteln, (ii) kopieren, vertreiben, vermieten, verleasen, verändern oder davon abgeleitete Werke herstellen.

6.2 Produkt

6.2.1 W1A registriert den Domainnamen für die Webseite des Kunden bei ihrem Partner für Domain-

Name-Registrierungen («Domain-Name-Registrar»), wobei der Kunde als Halter und W1A als technischer Kontakt sowie Rechnungskontakt eingetragen wird. Falls der Kunde bereits einen registrierten Domainnamen besitzt, hat der Kunde W1A die notwendigen Elemente innerhalb der von W1A angesetzten Frist zur Verfügung zu stellen, damit der Domainname zum Domain-Name-Registrar von W1A transferiert werden kann. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist registriert W1A für den Kunden nach eigenem Ermessen einen Domainnamen.

6.2.2 Es obliegt dem Kunden, W1A die auf seine Webseite anwendbaren Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen, damit W1A diese in die Webseite integrieren kann.

6.2.3 Der Kunde hat W1A innerhalb der von W1A angesetzten Frist mitzuteilen, ob und auf welchen Domain-Name-Registrar des Kunden der Domainname nach Vertragsende zur weiteren selbständigen Nutzung durch den Kunden transferiert werden soll. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist löscht W1A die Registrierung der Domain.

6.2.4 Transferiert der Kunde die Domain während der Produktlaufzeit zu einem anderen Domain-Name- Registrar oder löscht er W1A als technischen Kontakt, so dass W1A ihre Leistungen nicht mehr erbringen kann, hat dies keinen Einfluss auf die vom Kunden geschuldete Vergütung.

6.2.5 Das Recht zur Nutzung der Webseite durch den Kunden ist auf die Produktlaufzeit beschränkt. Eine Übertragung der Webseite auf den Kunden nach Vertragsende ist ausgeschlossen.

7 Kundencenter

7.1 W1A kann dem Kunden einen Zugriff auf ein Kundencenter bereitstellen. Für die Nutzung gewisser Produkte kann die Registrierung des Kunden im entsprechenden Kundencenter notwendig sein. Funktionalitäten und Form des Kundencenters können von W1A jederzeit verändert oder eingestellt werden.

7.2 W1A bestimmt die Art des Zugangsschutzes für das Kundencenter. Sie ist nicht verpflichtet, die Identitätsangaben von Nutzern zu prüfen und darf jeden Zugriff mit den korrekten Login-Daten als berechtigten Zugang betrachten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Login-Daten vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Login-Daten

fest oder besteht ein entsprechender Verdacht, hat er W1A unverzüglich zu informieren.

7.3 W1A kann die Anmeldung des Kunden im Kundencenter über einen Identity Provider ermöglichen.

Es gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Identity Providers.

8 Vergütung, Rechnungsstellung

8.1 Bei der vom Kunden für das Produkt geschuldeten Vergütung handelt es sich um einen Nettopreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Fehlt eine vertragliche Regelung, wird die Vergütung jeweils jährlich in Rechnung gestellt, erstmals am Aufschaltdatum. Verletzt der Kunde seine Pflichten gemäss Ziffer 4.7, ist W1A berechtigt, die Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass W1A das Produkt

wegen Pflichtverletzungen des Kunden nicht oder nicht fristgerecht aufschalten, aktivieren bzw. publizieren kann.

8.2 Ist ein Werbebudget vereinbart, wird dieses so gleichmässig wie möglich auf die Produktlaufzeit verteilt. Ist am Ende der Produktlaufzeit noch Werbebudget vorhanden, verlängert sich die Produktlaufzeit, bis das Werbebudget vollständig aufgebraucht ist. Dasselbe gilt, wenn die Erreichung einer bestimmten Performance vereinbart ist. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf

Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.

8.3 W1A ist berechtigt, (i) vom Kunden An- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen, (ii) die Vergütung via Rechnung einer Fernmeldedienstanbieterin (z.B. Swisscom (Schweiz) AG) oder via andere Partner einzuziehen, (iii) ihre Forderungen an einen Dritten abzutreten (z.B. zum Inkasso oder im Rahmen eines Factoring).

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzug bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Mangels Widerspruch des Kunden innerhalb der Zahlungsfrist gilt eine Rechnung als akzeptiert.

8.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 8.4 gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Er schuldet in diesem Fall den gesetzlichen Verzugszins. Zur teilweisen Deckung der entstandenen Kosten schuldet der Kunde zudem Mahngebühren in der Höhe von CHF 0.— für die erste und

CHF 30.— für die zweite Mahnung. Wird die Forderung zum Zwecke des Inkasso abgetreten, können dem Kunden die Kosten für die Abtretung in der Höhe von CHF 150.– auferlegt werden.

8.6 W1A ist zudem berechtigt, Produkte und Leistungen nach unbenutztem Ablauf der in der 1. Mahnung angesetzten Zahlungsfrist zu deaktivieren bzw. einzustellen, bis sämtliche geschuldeten Beträge bei W1A eingegangen sind. Die W1A zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben vorbehalten.

8.7 Der Kunde ist nur berechtigt, die geschuldete Vergütung mit einem gegenüber W1A geltend gemachten Anspruch zu verrechnen, wenn dieser Anspruch von W1A anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

9 Einstellung sowie Anpassung von Produkten und Vergütung

9.1 W1A ist jederzeit berechtigt, ihr Produktportfolio anzupassen und Produkte einzustellen.

Die Einstellung eines Produkts gibt W1A dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. in einem Informationsschreiben, per E-Mail oder auf der Rechnung) spätestens dreissig Tage im Voraus bekannt. In einem solchen Fall schuldet der Kunde die Vergütung anteilsmässig bis zum Datum der Einstellung, und W1A erstattet dem Kunden den darüber hinaus bezahlten Teil der Vergütung

zurück.

9.2 W1A ist jederzeit berechtigt, Produkte und Produktbeschreibungen anzupassen. Dazu gehören z.B. (i) gestalterische Anpassungen, (ii) Anpassungen an technologische Anforderungen und Entwicklungen, (iii) Anpassungen, Ersatz und Wegfall von Funktionalitäten und Leistungen, (iv) Anpassungen im Zusammenhang mit zu publizierenden Inhalten, (v) Änderungen in der Zusammensetzung von Publishern und Plattformen, (vi) Anpassungen gestützt auf Änderungen von Publisher-Richtlinien.

 

Passt W1A ein Produkt erheblich zum Nachteil des Kunden an, gibt

W1A dem Kunden diese Anpassungen in geeigneter Weise (z.B. in einem Informationsschreiben, per E-Mail oder auf der Rechnung) rechtzeitig im Voraus bekannt. Der Kunde ist in einem solchen Fall bis zum Inkrafttreten der Anpassungen berechtigt, das Produkt auf diesen Zeitpunkt vorzeitig zu kündigen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Anpassungen als akzeptiert. Gibt

W1A dem Kunden solche Anpassungen bei Verträgen mit automatischer Verlängerung spätestens 60 Tage vor Beginn der Verlängerung bekannt, kann der Kunde das Produkt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf den Beginn der Verlängerung kündigen.

9.3 Passt W1A die für ein Produkt geschuldete Vergütung an, so dass dies für den Kunden zu einer höheren Gesamtbelastung führt, gilt Ziffer 9.2 entsprechend.

10 Geistiges Eigentum

10.1 W1A stehen sämtliche Eigentums- und Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) an Produkten, Leistungen, der den Produkten zugrundeliegenden Software, Dokumentation, W1A-Plattformen und Inhalten zu, welche W1A für den Kunden erstellt, bearbeitet oder zur Verfügung stellt («W1A-IP»). W1A kann dem Kunden zudem Inhalte Dritter (z.B. Fotografien) zur Verfügung stellen («Dritt-IP»). Die W1A-IP und die Dritt-IP sind zusammen die «IP».

10.2 W1A erteilt dem Kunden für die Produktlaufzeit das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die IP vertragsgemäss zu nutzen. Eine Nutzung der IP für andere Zwecke ist dem Kunden untersagt. Sofern der Kunde bei Dritt-IP weitergehende Vorgaben der Dritten beachten muss, werden diese dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Nach Vertragsende

ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die IP zu nutzen. Es obliegt dem Kunden, bei Bedarf mit den Dritten entsprechende Nutzungsvereinbarungen über Dritt-IP abzuschliessen.

10.3 Abgesehen von Standort-Informationen stehen Inhalte, welche der Kunde W1A zur Verfügung stellt, dem Kunden zu («Kunden-IP»). Der Kunde erteilt W1A (i) an der Kunden-IP sämtliche Nutzungsrechte, welche W1A zur Erbringung ihrer Leistungen benötigt (z.B. das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung, Anpassung, Übersetzung, Aufschaltung, Publikation und Übertragung); (ii) das Recht, Kunden-IP während und über die Produktlaufzeit hinaus für eigene Zwecke zu nutzen, sofern die betreffenden Inhalte immaterialgüterrechtlich nicht geschützt sind.

Die den Publishern gemäss Ziffer 5.3 gewährten Rechte bleiben vorbehalten.

10.4 Die Eigentums- und Schutzrechte der Support-Partner, Publisher und Dritten bleiben vorbehalten.

11 Gewährleistung von W1A

11.1 Ist für ein Produkt vor Aufschaltung bzw. Publikation eine Abnahme vorgesehen, muss der Kunde Mängel innerhalb der ihm von W1A angesetzten Frist melden, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt und von W1A aufgeschaltet bzw. publiziert wird. Ist keine vorgängige Abnahme vorgesehen, muss der Kunde das Produkt nach dem Aufschaltdatum sofort prüfen und

W1A Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich und detailliert mitteilen, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt. Versteckte und während der Produktlaufzeit auftretende Mängel sind W1A sofort nach Entdeckung zu melden. Nach Wahl von W1A werden die Mängel behoben oder eine Ersatzleistung angeboten.

11.2 W1A bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Produkte, der W1A-Plattformen sowie des Kundencenters und die Behebung technischer Störungen innert angemessener Frist. W1A kann jedoch keine Gewähr für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren übernehmen. Die Produktbeschreibungen können spezifische Service Levels enthalten.

11.3 Mangels abweichender Regelung in der Produktbeschreibung oder im Vertrag (i) beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an Hardware zwölf Monate ab Zustellung der Hardware an den Kunden, (ii) muss der Kunde die Hardware nach Erhalt sofort prüfen und W1A Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich und detailliert mitteilen, andernfalls die Hardware als genehmigt gilt. Versteckte und während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind W1A sofort

nach Entdeckung zu melden. Nach Wahl von W1A wird die Hardware repariert oder ersetzt. Alternativ kann W1A ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller / Lieferanten an den Kunden abtreten. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, vor Rückversand der Hardware Sicherungskopien von auf der Hardware gespeicherten Daten und Programmen anzufertigen. Nach der Behebung von Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Umtausch von Hardware ist ausgeschlossen.

11.4 Die Gewährleistung gemäss Ziffern 11.1 bis 11.3 ist ausgeschlossen für Defekte, die nicht W1A zuzurechnen sind (z.B. unsachgemässe Behandlung und Eingriffe durch den Kunden oder Dritte). Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden (z.B. Wandlung, Minderung und Schadenersatz) sind ausgeschlossen. Die Hardwarelieferanten und Support-Partner geben gegenüber dem Kunden

keine Gewährleistungen ab.

11.5 Jegliche Gewährleistung von W1A im Zusammenhang mit Support-Partnern, Publishern sowie Publisher-Plattformen, App-Store-Betreibern sowie Drittdiensten (Ziffer 4.9) und anderen Dritten ist ausgeschlossen. W1A kann insbesondere keine Gewähr für die Verfügbarkeit

von Publisher-Plattformen, die Behebung technischer Störungen und anderer mit den Publisher-Plattformen in Zusammenhang stehenden Probleme übernehmen.

12 Gewährleistung des Kunden

12.1 Der Kunde gewährleistet, dass: i er das anwendbare Recht einhält (z.B. das Verbot des unlauteren Wettbewerbs, das Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht), z.B. beim Versand von Newslettern oder Werbemails über ein Produkt von W1A;

ii die Inhalte keine gesetzlichen Vorschriften oder Drittrechte verletzen (z.B. Firmen-, Markenoder Urheberrechte);

iii die Inhalte stets aktuell sowie korrekt sind, den aktuellen Werberichtlinien von W1A auf www.W1A.ch sowie den Publisher-Richtlinien entsprechen und insbesondere nicht rassistisch, diskriminierend, persönlichkeitsverletzend, gewaltverherrlichend, diffamierend, beleidigend oder belästigend sind;

iv er sämtliche erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt (inklusive an dem gemäss Ziffer 6.2.1

auf W1A zu transferierenden Domainnamen) und uneingeschränkt darüber verfügen kann oder vom Rechteinhaber die notwendigen Nutzungsrechte eingeholt hat; v er uneingeschränkt berechtigt ist, W1A, den Support-Partnern und Publishern die in diesen AGB festgehaltenen Rechte zu erteilen (z.B. diejenigen gemäss Ziffer 5.3);vi er alle notwendigen Bewilligungen besitzt.

12.2 Wird W1A wegen einer Gewährleistungsverletzung des Kunden in Anspruch genommen, stellt der Kunde W1A von sämtlichen Ansprüchen frei und hält W1A vollumfänglich schadlos. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer der vertraglichen Beziehung hinaus für unbeschränkte Zeit fort. W1A informiert den Kunden innert angemessener Frist über geltend gemachte Ansprüche.

13 Haftung

13.1 Die Haftung von W1A ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden (inklusive Nutzungsausfall und entgangener Gewinn), Datenverluste, höhere Gewalt, Streiks, technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter

fallen, Hackerangriffe und Denial-of-Service-Attacken. Soweit eine Haftung von W1A besteht, ist sie betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf 20 % der vom Kunden für das Produkt geschuldeten jährlichen Vergütung beschränkt.

13.2 Die Haftung von W1A ist ausgeschlossen für Handlungen und Unterlassungen der Support- Partner, Publisher, App-Store-Betreiber sowie Drittdienste (Ziffer 4.9) und anderer Dritter (z.B. unbefugtes Kopieren von auf Plattformen publizierten Inhalten). Eine direkte Haftung derSupport-Partner gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.

13.3 Der Kunde haftet gegenüber W1A für Schäden und stellt W1A von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegen W1A im Zusammenhang mit der Nutzung von Produkten durch den Kunden geltend machen.

14 Bewertungen

14.1 Es gilt die entsprechende Regelung in den Eintragsbestimmungen.

14.2 Gewisse Produkte ermöglichen dem Kunden die Interaktion mit Dritten über Publisher-Plattformen. Der Kunde ist in solchen Fällen selbst dafür verantwortlich, bei Bedarf Bewertungen und Kommentare auf Publisher-Plattformen zu löschen bzw. vom Publisher löschen zu lassen.

15 Datenschutz

15.1 Es gilt die Datenschutzerklärung von W1A in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die unter www.W1A.ch verfügbar ist.

15.2 W1A kann dem Kunden Informationen zu anderen Produkten oder Dienstleistungen von W1A zukommen lassen (z.B. in Form eines Newsletters oder per Brief). Wünscht der Kunde keine solchen Mitteilungen von W1A mehr, so kann er sich davon jederzeit per Post oder über das Kontaktformular von W1A (https://info.W1A.ch/kontakt) abmelden.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Vertrag und bei deren Übermittlung an W1A das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass an W1A übermittelte Personendaten rechtmässig erhoben werden und dass er zur Übermittlung dieser Personendaten an W1A berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationspflichten gegenüber den betroffenen

Personen zu erfüllen und, wo erforderlich, deren Einwilligung für die Übermittlung an W1A und die vertragsgemässe Bearbeitung durch W1A und die Publisher einzuholen. Bei Verletzungen dieser Ziffer 15.3 hält der Kunde W1A von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemässen Bearbeitung von Personendaten durch W1A vollumfänglich schadlos.

15.4 Für die Zwecke der Vertragsabwicklung können W1A bzw. deren Support-Partner Personendaten (insbesondere in den Inhalten enthaltene Personendaten) an Publisher übermitteln. Die Publisher sind selbst verpflichtet, das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten, und sie sind gegenüber dem Kunden selbst für ihre Datenbearbeitungen verantwortlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass W1A die Bearbeitung dieser Personendaten durch die Publisher nicht kontrollieren kann.

15.5 Endkundendaten. Die (i) vom Kunden in einem Tool gemäss Ziffer 6.1 über dessen (potentiellen) Kunden, Gäste und Nutzer («Endkunden») erfassten Daten (z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, sonstige Merkmale), (ii) W1A vom Kunden zwecks Import ins Tool zur Verfügung gestellten Daten über Endkunden (z.B. Datenexporte aus Systemen des Kunden), (iii) im Tool über Endkunden

generierten Daten (z.B. Buchungsanfragen, Terminvereinbarungen, Chat-Inhalte) (gemeinsam «Endkundendaten») stehen dem Kunden zu. W1A behandelt die Endkundendaten vertraulich; vorbehalten bleiben im Rahmen der Vertragserfüllung vorgesehene Weitergaben an Dritte sowie die Beantwortung behördlicher Anfragen. W1A ist berechtigt, die Endkundendaten – in anonymisierter Form auch über das Vertragsende hinaus – zur Fehleranalyse und Fortentwicklung

der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.

15.6 Auftragsdatenbearbeitung. Soweit der Kunde W1A Personendaten zur Verfügung stellt, welche W1A als Auftragsdatenbearbeiterin im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeitet, ist der Kunde gegenüber W1A und gegebenenfalls dem Endkunden alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 15 gilt Folgendes:

15.6.1 W1A bearbeitet die ihr vom Kunden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Personendaten während der Vertragsdauer für die Erbringung der vertragsgemässen Leistungen und speichert sowie bearbeitet diese Personendaten dazu auf ihren oder den Systemen von Unterauftragsbearbeitern

im Auftrag des Kunden.

15.6.2 W1A bearbeitet die Personendaten unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausschliesslich für die Durchführung des Vertrags, nur für die Zwecke und nur gemäss dokumentierter Instruktion des Kunden. Die Instruktionen des Kunden ergeben sich primär aus dem Vertrag sowie aus der Art und Weise, wie der Kunde die Dienste von W1A in Anspruch nimmt.

15.6.3 W1A informiert den Kunden unverzüglich, falls sie zur Auffassung gelangt, dass eine Instruktion des Kunden betreffend die Bearbeitung der Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht verletzen könnte.

15.6.4 W1A sorgt dafür, dass sämtliche Personen, die befugt sind, Personendaten zu bearbeiten, sich zur Geheimhaltung verpflichten, falls sie nicht einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

15.6.5 W1A setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten um, welche den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts entsprechen.

15.6.6 W1A unterstützt den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen bei der Erfüllung seiner ihm gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht obliegenden Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen und beantwortet Anfragen des Kunden betreffend die Rechte der betroffenen Personen.

15.6.7 W1A unterstützt den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, bei der Erfüllung seiner ihm gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht obliegenden weiteren Pflichten (z.B. im Zusammenhang mit der Meldung einer Datenschutzverletzung oder der Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung) und W1A informiert den Kunden unverzüglich über eine Datenschutzverletzung im Verantwortungsbereich von W1A.

15.6.8 W1A darf die Bearbeitung von Personendaten an Support-Partner («Unterauftragsbearbeiter») auslagern (z.B. für Betrieb, Entwicklung und Wartung der zur Leistungserbringung verwendeten IT-Systeme). Der Kunde stimmt einer solchen Auslagerung hiermit zu. Eine jeweils aktuelle Liste der von W1A beigezogenen Unterauftragsbearbeitern ist im Kundencenter oder auf www.

W1A.ch/subprocessors einsehbar. W1A informiert den Kunden in geeigneter Weise

über Änderungen der Liste (z.B. im Kundencenter). Widerspricht der Kunde einer solchen Änderung nicht innert 15 Tagen (oder in dringenden Fällen innerhalb einer von W1A bezeichneten kürzeren Frist), gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung als erteilt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig einer von W1A mitgeteilten Änderung, kann W1A nach ihrer Wahl entweder auf die Umsetzung der vom Kunden nicht akzeptierten Änderung verzichten oder den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung beenden.

15.6.9 W1A stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, welche dieser vernünftigerweise benötigt, um die Einhaltung der Vorschriften dieser Ziffer 15.6 durch W1A angemessen dokumentieren zu können. Wo dies unter dem anwendbaren Datenschutzrecht zwingend notwendig ist und die von W1A zur Verfügung gestellten Informationen allein nicht ausreichend sind, erlaubt

W1A dem Kunden auf seine Kosten eine Inspektion im rechtlich zwingend notwendigen Umfang. Die Inspektion ist vom Kunden selbst oder einem von diesem beauftragten, zur Geheimhaltung verpflichteten und von W1A akzeptierten Prüfer durchzuführen. Solche Inspektionen dürfen den ordentlichen Betriebsablauf bei W1A und den betroffenen Unterauftragsbearbeitern nicht behindern. Sie sind nach vorgängiger Absprache während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und dürfen den Schutz von vertraulichen Informationen und Personendaten anderer Kunden von W1A oder Dritter nicht beeinträchtigen.

15.6.10 W1A ist berechtigt, dem Kunden die ihr im Zusammenhang mit den Leistungen gemäss Ziffern

15.6.6, 15.6.7 und 15.6.9 entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen, sofern W1A dies dem Kunden vorgängig angezeigt hat.

15.6.11 Auf Verlangen des Kunden, spätestens aber bei Vertragsende, wird W1A die als Auftragsbearbeiterin für den Kunden bearbeiteten Personendaten löschen, sofern W1A nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Wo eine Löschung nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist (z.B. in Back-ups), kann W1A den Zugriff auf diese Personendaten stattdessen sperren. Wo W1A solche Personendaten über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, wird sie diese weiterhin gemäss den Bestimmungen dieser Ziffer 15.6 behandeln.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Vertragsänderungen und Zusatzvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden oder – bei elektronischer Kommunikation mit dem Kunden – nach einer E-Mail-Bestätigung durch W1A.

16.2 Mitteilungen von W1A an den Kunden erfolgen nach Wahl von W1A über das Kundencenter oder an die vom Kunden angegebene Adresse oder E-Mail. Änderungen von Adresse, E-Mail und interner Ansprechperson des Kunden sind W1A rechtzeitig im Voraus bekanntzugeben.

16.3 W1A ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung durch den Kunden auf Dritte ist ausgeschlossen.

16.4 Die allfällige Ungültigkeit einer Bestimmung des Vertrags (inklusive seiner Vertragsbestandteile) lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.5 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von W1A. W1A ist zudem berechtigt, den Kunden an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

W1A GmbH, Januar 2022